g.U. und g.g.A.: Was bedeutet das?

Hierbei handelt es sich um Qualitätsschemata der EU, mit denen der Name und die Qualität bestimmter Produkte geschützt oder ihre besonderen Eigenschaften gefördert werden sollen, die mit ihrer geografischen Herkunft und dem traditionellen Wissen, mit dem sie hergestellt werden, zusammenhängen.

Produktnamen kann eine „geografische Ursprungsangabe“ (g.U.) verliehen werden, wenn sie auf besondere Weise mit ihrem Herstellungsort verbunden sind. Die g.U.-Kennzeichnung ermöglicht einerseits dem Verbraucher, Qualitätsprodukte zu erkennen, andererseits hilft sie dem Produzenten bei der Vermarktung seines Produkts.

PDO, PGI and Organic Fruit and Vegetable

Geografische Ursprungsbezeichnungen legen Rechte über das intellektuelle Eigentum für bestimmte Produkte fest, deren Eigenschaften in besonderer Weise mit dem Gebiet, in dem sie hergestellt werden, verbunden sind.

Geschützte Ursprungsangabe – g.U. (engl. Protected Designation of Origin – PDO; ital. Denominazione d’Origine Protetta – DOP)

Damit ein Produkt das Siegel g.U. erhält, muss es besonders eng mit seinem Anbaugebiet bzw.

Herstellungs- oder Produktionsort verbunden sein. Jeder einzelne Produktionsschritt, vom Aussähen über das Gedeihen und Ernten, bis hin zum Verarbeitungs- und Produktionsprozess, muss sich in der spezifischen Region vollziehen.

Geschützte geografische Angabe – g.g.A. (engl. Protected Geographical Indication – PGI; ital. Indicazione Geografica Protetta – IGP)

Das Siegel g.g.A. hebt die Beziehung hervor, die das jeweilige Produkt mit einer spezifischen geografischen Region aufweist, die für ihre besondere Qualität, ihren Ruf oder andere Eigenschaften, die den geografischen Anbauort in besonderer Weise auszeichnen, bekannt ist.

Bei den meisten Produkten findet mindestens ein Schritt der Produktion, Verarbeitung oder Vorbereitung in dieser Region statt.

Insgesamt sind in der EU-Datenband eAmbrosia 456 Produkte mit dem g.U.– oder g.g.A.-Siegel in der Produktklasse 1,6 (Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet) registriert (darunter auch 67 Produkte, die in Ländern außerhalb der EU produziert werden); 118 davon stammen aus Italien, das damit absoluter Spitzenreiter ist; weit abgeschlagen folgen auf Platz zwei und drei Spanien mit 62 und Frankreich mit 60 Einträgen.

Biologischer Anbau von Obst und Gemüse

Biologische Landwirtschaft ist eine Agrarwirtschaft deren Ziel es ist, Lebensmittel mit dem Einsatz von natürlichen Substanzen und Verarbeitungsmethoden und ohne chemische Giftstoffe zu produzieren.

Ihr negativer Einfluss auf die Umwelt ist generell geringer, da folgende Punkte angestrebt werden:

  • der verantwortungsbewusste Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen
  • die Aufrechterhaltung der Biodiversität
  • Bewahrung der regionalen Öko-Bilanz
  • Verbesserung der Fruchtbarkeit des Bodens
  • Aufrechterhaltung der Wasserqualität.

Die Regelungen der Europäischen Union für die biologische Landwirtschaft sind dazu konzipiert, EU-weit eine klare Struktur für die Produktion von Bio-Produkten vorzugeben.

Damit soll die Verbrauchernachfrage für vertrauensvolle Bio-Produkte befriedigt und zugleich eine faire Marktwirtschaft für Produzenten, Händler und Vermarkter kreiert werden.

Vertrauen in biologische Landwirtschaft stärken

Damit Bauern einen Mehrwert in biologischen Anbaumethoden sehen, müssen Verbraucher darin vertrauen können, dass die vorgegebenen Regeln für biologische Landwirtschaft vollständig beachtet werden.

 Um dies sicherzustellen, hält die EU ein striktes Kontroll- und Durchsetzungssystem aufrecht, um zu garantieren, dass die Gesetze und Regelungen für den Anbau von Bio-Produkten ordnungsgemäß befolgt werden.

Da der Anbau von Bio-Produkten Teil einer weiteren Versorgungskette ist, die auch den Produktions-, Verteilungs- und Einzelhandelssektor umfasst, unterliegen auch diese Gesetzen und Regelungen.

  • Jeder EU-Mitgliedsstaat ernennt ‘Kontroll- oder Autoritätsinstitutionen’ für die Überwachung von Akteuren in der Lebensmittelkette. Produzenten, Großhändler und Vermarkter von Bio-Produkten müssen bei ihrer regionalen Kontrollinstitution registriert sein, bevor sie ihre produzierten Lebensmittel als Bio vermarkten dürfen.
  • Nachdem sie kontrolliert und geprüft worden sind, wird ihnen ein Zertifikat verliehen, das bestätigt, dass ihre Produkte den für Bio-Produkte geltenden Standards entsprechen.
  • Alle Vertriebe werden mindesten einmal pro Jahr kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Regeln befolgen.
  • Importierte Bio-Nahrungsmittel werden ebenfalls Kontrollprozessen unterzogen, die garantieren, dass auch sie entsprechend der geltenden Vorgaben für Bio-Produkte produziert und verschickt worden sind.

Bio-Logo

Das Bio-Logo gibt in der EU produzierten und ebendort verkauften Bio-Produkten eine leicht verständliche visuelle Identität.

Es macht es für den Verbraucher innerhalb der EU leichter, Produkte aus biologischem Anbau zu identifizieren und hilft Bauern, ihre Produkte EU-weit zu vermarkten.

Das Bio-Logo darf nur für Produkte verwendet werden, die von einer autorisierten Kontrollinstitution oder -agentur als biologisch zertifiziert worden sind.

Dies bedeutet, dass sie die strikten Vorgaben für die Produktion, den Transport und die Lagerung erfüllt haben.

The organic logo

Aktuell werden etwa 8,5% der Landwirtschaft in der EU durch Bio-Anbau betrieben.

Die Europäische Kommission hat einen Maßnahmenplan für die Entwicklung von Bio-Produktion vorgelegt, um die Produktion und den Verbrauch von Bio-Produkten aus biologischer Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 auf 25% zu erhöhen.

Die Produktion nach Bio-Vorgaben bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Biologisch bewirtschaftete Felder haben im Schnitt eine um 30% höhere Biodiversität, Bio-Bauern haben ein höheres Einkommen und sind krisensicherer und der Verbraucher weiß dank des EU-Bio-Logos genau, was er bekommt.

Der Maßnahmenplan stimmt mit dem europäischen Green Deal und den Farm-to-Fork- sowie Biodiversitäts-Strategien überein.